Regeln für Fernsprechanschlüsse (Auszüge) zitiert aus dem Telefonbuch für Berlin 1915:
4. Es ist nicht gestattet, die Zimmerleitungen der Fernsprechstellen mit Tapete zu überkleben [..]außer wenn sie aus Kabel mit Bleimantel hergestellt ist.
[..] Die beabsichtigte Erneuerung der Tapeten ist der Vermittlungsanstalt mindestens drei Tage vorher bekanntzugeben, damit die Zimmerleitungen zum beabsichtigten Zeitpunkt abgenommen und wieder angebracht werden kann.
7. Unfallmeldegespräche können ... (auch) von öffentlichen Sprechstellen außerhalb der Dienstzeiten gewechselt werden. Die Benutzung einer öffentlichen Sprechstelle zu Unfallmeldegesprächen wird in der Nacht nur Personen gestattet, die dem Verwalter der Sprechstelle bekannt sind. Sie kann ausgeschlossen werden, wenn der Apparat im Schlafzimmer untergebracht oder die Verwaltung einer weiblichen Person übertragen ist.