So telefoniert man richtig: Bemerkungen über den Fernsprech-Verkehr nach auswärts
Im Vor- und Nachbarortsverkehr
nennt der anrufende Teilnehmer (A) seiner Vermittlungsanstalt (X) den Namen derjenigen Vermittlungsanstalt (Y) im anderen Orte, an welchem der gewünschte Teilnehmer (B) angeschlossen ist.
Die Vermittlungsanstalt "X" antwortet: "Gut" und ruft die Vermittlungsanstalt "Y". Diese antwortet dem Teilnehmer A, welcher den Fernhörer dauernd am Ohr hält, "Hier Amt Y", worauf der Teilnehmer A Nummer und Namen von B nennt. Der Beamte der Vermittlungsanstalt Y gibt zurück "Ich werde rufen", führt dies aus und stellt gleichzeitig die gewünschte Verbindung zwischen A und B her.
Im Fernverkehr
nennt der anrufende Teilnehmer seiner Vermittlungsanstalt den Namen des anderen Orts, sowie Nummer und Namen des Teilnehmers daselbst und fügt, falls er mit Vorrang sprechen will, das Wort "dringend" hinzu; z.B. "Hamburg Amt 3, 2345, Schroeder dringend". Der Beamte antwortet "Ich werde rufen", veranlaßt das Weitere und weckt, sobald der gerufene Teilnehmer am Apparat ist, den Rufenden. Dieser bringt den Fernhörer, welchen er inzwischen an den Haken gehängt hatte, wieder an das Ohr, empfängt die bezügliche Mitteilung der Vermittlungsanstalt und leitet das Gespräch nach erfolgter Meldung des gerufenen Teilnehmers in gewöhnlicher Weise ein. Für den weiteren Verlauf gelten ebenfalls die Bestimmungen für den Stadtverkehr.
Falls wichtige Worte mittels Fernsprecher
nicht verstanden werden, empfiehlt es sich (statt der bisher geübten Praxis: die einzelnen Buchstaben durch Zahlen zu ersetzen, was sich in vielen Fällen nicht bewährt hat) beliebige Vornamen zu wählen; z.B. wird es jeder verstehen, wenn man statt des von "zwölf" schwer zu unterscheidenden Wortes "elf" ruft: "Achten Sie auf die Anfangsbuchstaben der Vornamen: Emil, Luise, Fritz". Ein Vorname läßt sich, auch wenn er nicht ganz deutlich klingt, leicht erraten.
Zitiert aus dem amtlichen Telephon-Adressbuch für das Deutsche Reich 1907
Weitere Hinweise in der Kopfzeile jeder Seite in den Telefonbüchern:
-
Beim Anruf darauf achten ob Amt richtige Nummer wiederholt! (1915)
- Während des Gesprächs nicht an der Kurbel drehen (1919)
- Vor neuem Anruf mindestens 1/2 Minute warten! (1919)
- Nach Gesprächsschluß Hörer anhängen! (1920)
- Bei Überfall: Bei Vermittlungsstellen mit Handbetrieb "Überfall" verlangen! (1935)
zitiert aus den Telefonbüchern von Berlin (in Klammern jeweils das Jahr)
Siehe auch: Sprechregeln.
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