Die Unfallversicherung ersetzt einen Schaden bei unvorhersehbaren Ereignissen. Versicherungsgegenstand ist entweder der menschliche Körper oder wertvolle Gegenstände (Auto). Der Schadenersatz besteht meist in der Übernahme der Reparaturkosten (sofern überhaupt möglich und wirtschaftlich sinnvoll) oder eines Geldersatzes, oft auch der Folgeschäden.
Da bei Versicherungen das Grundprinzip gilt, dass der Geschädigte keine wirtschaftlichen Vorteile aus dem Unfall ziehen darf, sind die nicht eindeutig bewertbaren Schäden (Schmerzen, Ängste, Ärger, etc.) meist nicht versichert.
---(Einer der in mindestens einer Woche des Jahres 2003 am häufigsten verwendeten Begriffe in deutschen Suchmaschinen)
-Siehe auch:
"Unfallversicherung" findet sich im WZ2003 Code "75.30.7"
Gesetzliche Unfallversicherung