Die Verbindung wird ausgeführt ist die abschließende Mitteilung an den Teilnehmer, dass die gewünschte Ferngespräch jetzt möglich ist.

Befindet sich der Teilnehmer, für den eine Fernverbindung ausgeführt werden soll in einem Orts-, Nachbarorts- oder Vorortsgespräch, so wird dieses unterbrochen.; von dem Grunde der Unterbrechung hat der Beamte die Teilnehmer kurzerhand zu verständigen.

Aus den Regeln für Fernsprechanschlüsse (Auszüge) zitiert aus dem Telefonbuch für Berlin 1915

Hintergrund: Ferngespräche mussten bei der Fernvermittlungsstelle angemeldet werden. Nach der Anmeldung musste man auf die Verbindung warten und wurde dann vom Amt zurückgerufen (Fachbegriff: "geweckt"). In der Zwischenzeit konnte man also andere Gespräche führen, die über die Ortsvermittlungsstelle abgewickelt wurden. Diese wurden wie oben beschrieben unterbrochen.