Die Dauer eines Ferngesprächs wird in Einheiten gemessen und abgerechnet. Die Einheitsdauer eines Ferngesprächs beträgt 3 Minuten.
Die Ausdehnung auf 6 Minuten ist stets zulässig, über die Dauer von 6 Minuten hinaus im allgemeinen nur dann, wenn keine anderen Gesprächsanmeldungen vorliegen.
Regeln für Fernsprechanschlüsse (Auszüge) zitiert aus dem Telefonbuch für Berlin 1915,1920, 1925
Für die "anderen Gespräche" gab es eine Prioritätenliste
- Staatsgespräche
- Blitzgespräche
- Pressegespräche
- Unfall-/Überfallmeldungen
- Dringend
- Normal