Begriffe aus aller Welt
Lexikon F
English: Financial Resources / Español: Recursos Financieros / Português: Recursos Financeiros / Français: Ressources Financières / Italiano: Risorse Finanziarie
Finanzielle Ressourcen bezeichnen alle Formen von Geldmitteln oder Vermögenswerten, die einem Individuum, einer Organisation oder einem Unternehmen zur Verfügung stehen, um seine Ziele zu erreichen, den laufenden Betrieb zu finanzieren oder Investitionen zu tätigen. Diese Ressourcen können aus verschiedenen Quellen stammen, wie Einkommen, Krediten, Investitionen, Spenden oder staatlichen Zuschüssen, und sind entscheidend für die finanzielle Stabilität und das Wachstum.
Eine Finanzierung bezeichnet die Maßnahmen zur Versorgung eines Projektes mit dem nötigen Kapital.
Finanzierung bezeichnet also die Beschaffung von Geldmitteln durch verschiedene Instrumente wie Kredite, Beteiligungen oder Eigenkapital. Es ist ein zentraler Bestandteil des Wirtschaftslebens und ermöglicht Unternehmen, Projekte oder private Anschaffungen zu realisieren. In der heutigen Gesellschaft spielt Finanzierung eine entscheidende Rolle für die Wirtschaftsentwicklung und das Wachstum von Individuen und Organisationen. Sie umfasst sowohl kurzfristige als auch langfristige finanzielle Entscheidungen und Strategien.
Unter Finanzierungen versteht man die Möglichkeiten bei der Bereitstellung oder Beschaffung von Finanzierungsmitteln. (--->Finanzierung)
English: financial world / Español: mundo financiero / Português: mundo financeiro / Français: monde financier / Italiano: mondo finanziario
Die Finanzwelt bezeichnet das globale Netzwerk von Institutionen, Märkten, Prozessen und Akteuren, die mit der Verwaltung, dem Austausch und der Vermehrung von Kapital und finanziellen Ressourcen befasst sind. Sie umfasst Banken, Börsen, Investoren, Regierungen, Unternehmen und Finanzdienstleister, die alle zum Funktionieren der Wirtschaft beitragen.
English: Legal name / Español: Firma / Português: Firma / Français: Dênomination sociale
Eine Firma (abgekürzt: Fa.; von lat. firmare "beglaubigen, befestigen") ist der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt, seine Unterschriften leistet und unter dem er klagen und verklagt werden kann (§ 17 HGB).